96.3335 - Interpellation.
Bewilligungskriterien für Autobahnanschlüsse
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Eingereicht von Leumann-Würsch Helen
Einreichungsdatum 20.06.1996
Eingereicht im Ständerat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Nach welchen Kriterien bewilligt der Bundesrat neue Autobahnanschlüsse?
2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass grundsätzlich aus Gründen der Sicherheit, der Ökologie und der Ökonomie eine Verlagerung des nationalen und internationalen Schwerverkehrs möglichst direkt auf das übergeordnete Nationalstrassennetz erfolgen soll?
3. Ist der Bundesrat bereit, Gesuche um Autobahnanschlüsse unter diesem Aspekt zu prüfen?


Begründung
Kantone und Gemeinden haben in ihren Gebieten Industrie- und Gewerbezonen ausgeschieden. Es ist nun alles daranzusetzen, dass im Rahmen der Wirtschaftsförderung auch die Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu gehören u. a. Zu- und Wegfahrmöglichkeiten, die den ökologischen und ökonomischen Zielsetzungen, aber auch den Sicherheitsaspekten entsprechen.
Der aus dem Kanton Luzern beantragte Autobahnanschluss "Buchrain" würde das Rontal, die grösste Industrie- und Gewerbezone im Kanton Luzern, erschliessen. Jetzt wälzt sich der Personen- und Güterverkehr durch dichtbesiedelte Gebiete (teilweise durch die Stadt Luzern).
Die kürzliche Ablehnung der beiden Anträge auf Autobahnanschlüsse im Kanton Luzern wirft Fragen auf, die auch für andere Kantone von Interesse sind.


Antwort des Bundesrates 28.08.1996
1. Die Bewilligung zum Bau von neuen Autobahnanschlüssen wird in erster Linie aufgrund des Ergebnisses der Verkehrsuntersuchungen erteilt. Eindeutige und allgemeingültige Kriterien bestehen dabei nicht, da die verkehrsmässigen, topographischen und wirtschaftlichen Bedingungen je nach Situation sehr stark variieren.
2. Bei der Beurteilung einer Verlagerung des nationalen und internationalen Schwerverkehrs auf die Nationalstrassen werden sowohl die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt als auch den Fragen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes die nötige Beachtung geschenkt.
3. Der Bundesrat wird aber seine bisherige Praxis bezüglich der Bewilligung von neuen Autobahnanschlüssen umfassend überprüfen. Anlass dazu geben - abgesehen von diesem Vorstoss und einem entsprechenden Postulat von Nationalrat Theiler - zahlreiche Gesuche von Kantonen, die den Bau von solchen Anschlüssen fordern. Dem Ergebnis dieser Überprüfung soll hier nicht vorgegriffen werden. Festzuhalten ist aber, dass im schweizerischen National- und Expressstrassennetz im Mittel alle drei Kilometer ein Anschluss besteht und die Schweiz damit bereits heute eine der grössten Autobahnanschlussdichten der Welt aufweist.


Chronologie:
19.09.1996 SR Erledigt.

Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle
Zuständig Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Mitunterzeichnende
Deskriptoren Autobahn; Strassennetz;
Güterverkehr auf der Strasse;

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