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VoVD Düdingen
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Name und Zweck (Auszüge aus den Statuten vom 30. September 2025)

Artikel 1 Name
Der „Verein für eine optimale Verkehrserschliessung von Düdingen (VOVD)« ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Sein Sitz ist in Düdingen besteht seit dem 24. März 2006 und ist aus der IGoVD von Januar 2004 heraus entstanden. Der Grundstein wurde durch die
Arbeitsgruppe Düdingen am 23. Dezember 2002 gelegt. Das Leitbild 2000 im Jahre 1987 war die Basis!
(Quelle: FAQ & Zweck)


Artikel 2 Zweck
Der Verein wahrt und vertritt die Interessen seiner Mitglieder, welche durch gesetzgeberische, planerische oder andere rechtliche Massnahmen (Art. 84 RPBG) in diesen Bereichen betroffen sind um eine optimale Verkehrserschliessung der Region Düdingen und des Sensebezirk zu erreichen, mit dem Ziel,
die Attraktivität dieser Region als Wohn-und Arbeitsort, sowie die Region mit optimaler Erschliessung durch öffentlichen und privaten Verkehr zu steigern.
Setzt sich für nachhaltige Umweltbedingungen ein, stellt Gegebenheiten und Möglichkeiten fest dies zu optieren.
Kann in eigenem Namen, jedoch im Interesse ihrer Mitglieder als Beschwerdeführer auftreten,  die jedes Mitglied oder eine Anzahl Mitglieder auch hätte persönlich führen dürfen.
VwVG Art-48.93
1. Zur Beschwerde ist berechtigt, wer:
a. vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat; b. durch die angefochtene Verfügung besonders berührt ist; und c. ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.

2. Zur Beschwerde berechtigt sind ferner Personen, Organisationen und Behörden, denen ein anderes Bundesgesetz dieses Recht einräumt.
Führt keine unzulässige Popularbeschwerde ohne dass dem Beschwerdeführer im Falle des Obsiegens ein Vorteil hieraus entsteht.
Zur Erreichung dieses Ziels kann der Verein mit politischen Parteien, Fach-, und Umweltverbänden und Aktionskomitees oder ähnlichen Gruppierungen zusammen arbeiten. Im Interesse der Öffentlichkeit das Ausführungsreglement 710.11 Art. 33 anzupassen zu den Einsprache- und Beschwerdebefugnis der Vereine im Kanton Freiburg.
3. Der Verein kann bei Ortsplanungsrevisionen, Regionalplanungen, Kantonalen Richtplanungen, Gemeindeverbänden, Agglomerationen und allumfassenden Verkehrsprojekten des Kantons und angegliederten Kantonen, vollumfänglich teilhaben mittels Bemerkungen, Einsprachen und Beschwerden tätigen inklusive höheren Bundesbehörden angehen.  

Artikel 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt.
Der Austritt ist jederzeit möglich.

Artikel 9 Haftung ( Art 75C bis)
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen per Saldo des laufenden Jahres.
Jegliche persönliche Haftung und Solidarhaftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


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Anliegen seit der Gründung vom VoVD den 24. März 2006 
und dem IGoVD vom 12. Januar 2004.

Die VOVD ist der Meinung, dass das Dorfzentrum Düdingen vom motorisierten Verkehr entlastet werden sollte. Sie widersetzt sich jedoch einem kurzsichtigen Entscheid zugunsten einer Verkehrsentlastungs-/Umfahrungsstrasse, die weder das lokale noch das regionale Verkehrsproblem lösen dürfte. Sie setzt sich deshalb dafür ein, dass das Problem der Umfahrung/Entlastung von Düdingen unter Einbezug der regionalen Verkehrssituation umfassend angegangen werden soll. Umfassende Studien aller möglichen Varianten von Umfahrungs-/Entlastungsstrassen von Düdingen und möglichen Zufahrten zur Autobahn im unteren Sensebezirk sollen vorgenommen werden, bevor irgendwelche Schritte zur Verwirklichung einer Entlastungs- oder Umfahrungsstrasse in Düdingen gemäss der am 19. November 2003 erfolgten Information der Gemeinde Düdingen unternommen werden.

Unter „umfassende Studien“ aller möglichen Varianten versteht die VoVD die Erstellung einer Nutzwertanalyse unter Einbezug aller relevanten 
Kennziffern des Verkehrs, der Lärm- Umwelt und Naturbelastung sowie der Kosten nicht nur für die Varianten V 1 und V 2, wie dies bereits gemacht wurde,
sondern namentlich für die Zufahrten auf die A12 in Warpel-Luggiwil und in Friseneit bei Bösingen-Schmitten,
die 2018 als Favorit im Kantonalen Richtplan stand und unter unzureichenden Argumenten zurückgezogen wurde .

Düdingen, den 24. März 2006, ergänzt den 02 Feruar 2026 el, ergänzt den 31. März 2026 el


Der Vorstand:

Präsident:

Erwin Luterbacher, Bonnstrasse 43,
e-mail:
erwin.luterbacher(-at-) rega-sense.ch

Sekretär: bis Ende 2025
Mario Baeriswyl, Ottisbergastrasse 16,
e-mail:
baeriswyl.mario(-at-) rega-sense.ch

Beisitzer:
Gschwend Gebhard, Ottisbergstrass 35,
e-mail: xxx



Zurück Letzte Änderung: 12.12.2014