Name und Zweck (Auszüge aus den Statuten vom 30. September 2025)
Artikel 1 Name
Der „Verein für eine optimale Verkehrserschliessung von Düdingen (VOVD)« ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Sein Sitz ist in Düdingen besteht seit dem 24. März 2006 und ist aus der IGoVD von Januar
2004 heraus entstanden. Der Grundstein wurde durch
die
Arbeitsgruppe Düdingen am 23. Dezember 2002 gelegt.
Das Leitbild 2000 im Jahre 1987 war die Basis!
(Quelle: FAQ & Zweck)
Artikel 2 Zweck
Der
Verein wahrt und vertritt die Interessen seiner Mitglieder, welche
durch gesetzgeberische, planerische oder andere rechtliche Massnahmen
(Art. 84 RPBG) in diesen Bereichen betroffen sind um eine optimale
Verkehrserschliessung der Region Düdingen und des Sensebezirk zu
erreichen, mit dem Ziel,
die Attraktivität dieser Region als Wohn-und Arbeitsort, sowie die
Region mit optimaler Erschliessung durch öffentlichen und privaten
Verkehr zu steigern.
Setzt sich für nachhaltige Umweltbedingungen ein, stellt Gegebenheiten und Möglichkeiten fest dies zu optieren.
Kann in eigenem Namen, jedoch im Interesse ihrer Mitglieder als
Beschwerdeführer auftreten, die jedes Mitglied oder eine
Anzahl Mitglieder auch hätte persönlich führen
dürfen. VwVG Art-48.93
1. Zur Beschwerde ist berechtigt, wer:
a.
vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine
Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat; b. durch die angefochtene
Verfügung besonders berührt ist; und c. ein
schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
2. Zur Beschwerde berechtigt sind ferner Personen, Organisationen und
Behörden, denen ein anderes Bundesgesetz dieses Recht
einräumt.
Führt
keine unzulässige Popularbeschwerde ohne dass dem
Beschwerdeführer im Falle des Obsiegens ein Vorteil hieraus
entsteht.
Zur Erreichung dieses Ziels kann der Verein mit politischen Parteien,
Fach-, und Umweltverbänden und Aktionskomitees oder ähnlichen
Gruppierungen zusammen arbeiten. Im Interesse der Öffentlichkeit
das Ausführungsreglement 710.11 Art. 33 anzupassen zu den
Einsprache- und Beschwerdebefugnis der Vereine im Kanton Freiburg.
3. Der Verein kann bei Ortsplanungsrevisionen, Regionalplanungen,
Kantonalen Richtplanungen, Gemeindeverbänden, Agglomerationen und
allumfassenden Verkehrsprojekten des Kantons und angegliederten
Kantonen, vollumfänglich teilhaben mittels Bemerkungen,
Einsprachen und Beschwerden tätigen inklusive höheren
Bundesbehörden angehen.
Artikel 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich zu den Vereinszwecken bekennt. Der
Austritt ist jederzeit möglich.
Artikel 9 Haftung ( Art 75C bis)
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen per Saldo des laufenden Jahres.
Jegliche persönliche Haftung und Solidarhaftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
.
Anliegen seit der Gründung vom VoVD den 24. März 2006
und dem IGoVD vom 12. Januar 2004.
Die VOVD ist der Meinung, dass das
Dorfzentrum Düdingen vom
motorisierten Verkehr
entlastet werden sollte. Sie widersetzt sich jedoch einem kurzsichtigen
Entscheid zugunsten einer Verkehrsentlastungs-/Umfahrungsstrasse, die
weder das
lokale noch das regionale Verkehrsproblem lösen dürfte. Sie
setzt sich deshalb
dafür ein, dass das Problem der Umfahrung/Entlastung von
Düdingen unter
Einbezug der regionalen Verkehrssituation umfassend angegangen werden
soll.
Umfassende Studien aller möglichen Varianten von
Umfahrungs-/Entlastungsstrassen von Düdingen und möglichen
Zufahrten zur
Autobahn im unteren Sensebezirk sollen vorgenommen werden, bevor
irgendwelche
Schritte zur Verwirklichung einer Entlastungs- oder Umfahrungsstrasse
in
Düdingen gemäss der am 19. November 2003 erfolgten
Information der Gemeinde
Düdingen unternommen werden.
Unter
„umfassende Studien“ aller möglichen Varianten versteht die VoVD
die
Erstellung einer Nutzwertanalyse unter Einbezug aller relevanten
Kennziffern
des Verkehrs, der Lärm- Umwelt und Naturbelastung sowie der Kosten
nicht nur
für die Varianten V 1 und V 2, wie dies bereits gemacht wurde,
sondern
namentlich für die Zufahrten auf die A12 in Warpel-Luggiwil und in Friseneit bei Bösingen-Schmitten, die 2018 als Favorit im Kantonalen Richtplan stand und unter unzureichenden Argumenten zurückgezogen wurde .
Düdingen,
den 24. März 2006, ergänzt den 02 Feruar 2026 el, ergänzt den 31. März 2026 el
Der Vorstand:
Präsident:
Erwin
Luterbacher, Bonnstrasse 43,
e-mail: erwin.luterbacher(-at-) rega-sense.ch
Sekretär: bis Ende 2025
Mario Baeriswyl, Ottisbergastrasse 16,
e-mail: baeriswyl.mario(-at-) rega-sense.ch
Beisitzer:
Gschwend Gebhard, Ottisbergstrass 35,
e-mail: xxx
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